Dienstgrade Rheinland-Pfalz

Dienstgrade und Dienststellungen der Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz.


Abzeichen
Dienstgrad
Voraussetzungen zur Beförderung
Funktion
Voraus-setzungen zur Bestellung
Bestellung zum
Feuerwehrmannanwärter


Feuerwehrmann-
anwärter /in

Mindestalter 16 Jahre

Truppmann
Truppfrau

   
Feuerwehrmann


Feuerwehrmann
Feuerwehrfrau

Mindestalter 18 Jahre
2 Dienstjahre
Grundausbildung
Truppmann-ausbildung

Truppmann
Truppfrau

   
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Ober-
feuerwehrmann

Ober-
feuerwehrfrau

3 Dienstjahre
FM-Ausbildung
Atemschutz-ausbildung
Sprechfunker

Truppmann
Truppfrau

   
Hauptfeuerwehrmann


Haupt-feuerwehrmann

Haupt-feuerwehrfrau

4 Dienstjahre
OFM-Ausbildung
Truppführer-lehrgang

Truppführer /in

   
Löschmeister

 

Löschmeister /in

5 Dienstjahre
HFM-Ausbildung
Maschinist M II
oder Bootsführer
oder Techn. Unfallhilfe

Truppführer /in, Gerätewart und vergleichbare Funktion

1 Jahr Tätigkeit als Truppführer

stv. Wehr- führer(in) bis Gruppen- stärke

Oberlöschmeister

Ober-
löschmeister /in

 

Truppführer /in, Gerätewart und vergleichbare Funktion

   
Hauptlöschmeister

Haupt-
löschmeister/in

 

Truppführer /in, Gerätewart und vergleichbare Funktion

   
Brandmeister


Brandmeister /in

6 Dienstjahre
Fachlehrgang Stufe I
Führungs-lehrgang Stufe I

Führer/in eines Trupps als selbständige taktische Einheit, Staffel- oder Gruppen-führer /in, Geräte- wart und ver- gleichbare Funktion

1 Jahr Tätigkeit als stv. Gruppen-führer(in)

stv. Wehr- führer(in) bis Zugstärke
Wehr- führer(in) bis Gruppen- stärke

Oberbrandmeister

 

Ober-
brandmeister /in

7 Dienstjahre
BM-Ausbildung
Fachlehrgang Stufe II
Führungs-lehrgang Stufe II

 

Zugführer/in

1 Jahr Tätigkeit als Gruppen-führer(in)

stv. Wehr- führer(in) über Zugstärke
Wehrführer(in) bis Zugstärke

Hauptbrandmeister

 

Haupt-
brandmeister /in

8 Dienstjahre
OBM-Ausbildung
Führungs-lehrgang Stufe III

 

Führer/in von Verbänden

1 Jahr Tätigkeit als Zugführer(in)

Wehr- führer(in) über Zugstärke

Stellvertretender Wehrführer/in

 

zusätzlich zu den Dienstgraden bis Haupt-
brandmeister /in

 

stellver- tretender

Wehrführer/in
*)
   
Wehrführer

zusätzlich zu den Dienstgraden bis Haupt-
brandmeister /in

 

Wehrführer/in *)

   
Stellvertretender Wehrleiter

 


stellvertretende/r
Wehrleiter /in *)



9 Dienstjahre
HBM-Ausbildung
Leiter einer Feuerwehr




Führer bzw. Führerin von Verbänden

 

stv. Wehr- leiter einer Verbands-gemeinde
stv. Wehr- leiterin einer Verbands-gemeinde

Stellvertretender Wehrleiter a.D.

stellvertretende/r Wehrleiter /in a.D.
**)

       

Wehrleiter

 

 

Wehrleiter /in *)

 




10 Dienstjahre
s. o.


Führer/in von Verbänden und
Leiter einer Feuerwehr (VG)

 

Wehrleiter einer Verbands- gemeinde
Wehr- leiterin einer Verbands- gemeinde

Wehrleiter /in a.D.

Wehrleiter /in a.D.
**)

       
Stellvertretender Kreisfeuerwehrinspekteur

Stellvertretende/r Kreisfeuerwehr- inspekteur /in *)

       
Stellvertretender Kreisfeuerwehrinspekteur a.D.

Stellvertretende/r Kreisfeuerwehr- inspekteur /in a.D.
**)

       
Kreisfeuerwehrinspekteur

 

Kreisfeuerwehr-inspekteur /in *)

s.o.    

Leiter(in) der Feuer- wehren eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt ohne Berufs-feuerwehr

Kreisfeuerwehrinspekteur a.D.

Kreisfeuerwehr- inspekteur /in a.D.
**)

       

 

*) Ab stellv. Wehrleiter/in bis KFI/in wird nur die höchste Funktion als Funktionsabzeichen getragen. Auf das Tragen von Funktionsabzeichen für zwei oder drei Funktionen wird verzichtet. Nach Verlust der entsprechenden Funktion sind die Sterne oder der Stern als Funktionsabzeichen von der Dienstkleidung zu entfernen.

**) Die Dienstgrade a.D. bleiben erhalten bis zu dem Zeitpunkt einer eventuellen, erneuten Bestellung in ein anderes Ehrenamt. Dann muss das entsprechende neue Dienstgrad- und Funktionsabzeichen und die dazugehörende Dienstkleidung getragen werden. Nach erreichen der gesetzlichen Altersgrenze und Eintritt in die Alters- und Ehrenabteilung kann dann das höchste Dienstgradabzeichen a.D. getragen werden.

Die Angaben wurden auf der Grundlage des LBKG erstellt. Für die uneingeschränkte Richtigkeit sowie die Gültigkeit in verschiedenen Kreisen in Rheinland-Pfalz wird keine Haftung übernommen.

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