Dienstgrade Rheinland-Pfalz
Dienstgrade und Dienststellungen der Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz

Dienstgrad |
Voraussetzungen zur Beförderung |
Funktion |
Voraussetzungen zur Bestellung |
Bestellung zum |
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Mindestalter 16 Jahre |
Truppmann |
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Mindestalter 18 Jahre |
Truppmann |
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3 Dienstjahre |
Truppmann |
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4 Dienstjahre |
Truppführer /in |
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Löschmeister /in |
5 Dienstjahre |
Truppführer/in, Gerätewart und vergleichbare Funktion |
1 Jahr Tätigkeit als Truppführer |
stv. Wehrführer(in) bis Gruppenstärke |
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Ober- |
Truppführer/in, Gerätewart und vergleichbare Funktion |
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Haupt- |
Truppführer/in, Gerätewart und vergleichbare Funktion |
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6 Dienstjahre |
Führer/in eines Trupps als selbständige taktische Einheit, Staffel- oder Gruppenführer /in, Geräte- wart und ver- gleichbare Funktion |
1 Jahr Tätigkeit als stv. Gruppenführer(in) |
stv. Wehrführer(in) bis Zugstärke |
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Ober- |
7 Dienstjahre |
Zugführer/in |
1 Jahr Tätigkeit als Gruppenführer(in) |
stv. Wehrführer(in) über Zugstärke |
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Haupt- |
8 Dienstjahre |
Führer/in von Verbänden |
1 Jahr Tätigkeit als Zugführer(in) |
Wehrführer(in) über Zugstärke |
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zusätzlich zu den Dienstgraden bis Haupt- |
stellvertreten- der Wehrführer/in*) |
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zusätzlich zu den Dienstgraden bis Haupt- |
Wehrführer/in *) |
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stv. Wehrleiter einer Verbandsgemeinde |
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stellvertretende/r Wehrleiter /in a.D. |
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Wehrleiter /in *)
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Wehrleiter einer Verbandsgemeinde |
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Wehrleiter /in a.D. |
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Stellvertretende/r Kreisfeuerwehr- inspekteur /in *) |
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Stellvertretende/r Kreisfeuerwehr- inspekteur /in a.D. |
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Kreisfeuerwehr-inspekteur /in *) |
s.o. |
Leiter(in) der Feuerwehren eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt ohne Berufsfeuerwehr |
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Kreisfeuerwehr- inspekteur /in a.D. |
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*) Ab stellv. Wehrleiter/in bis KFI/in wird nur die höchste Funktion als Funktionsabzeichen getragen. Auf das Tragen von Funktionsabzeichen für zwei oder drei Funktionen wird verzichtet. Nach Verlust der entsprechenden Funktion sind die Sterne oder der Stern als Funktionsabzeichen von der Dienstkleidung zu entfernen. |
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**) Die Dienstgrade a.D. bleibben erhalten bis zu dem Zeitpunkt einer eventuellen, erneuten Bestellung in ein anderes Ehrenamt. Dann muss das entsprechende neue Dienstgrad- und Funktionsabzeichen und die dazugehörende Dienstkleidung getragen werden. Nach erreichen der gesetzlichen Altersgrenze und Eintritt in die Alters- und Ehrenabteilung kann dann das höchste Dienstgradabzeichen a.D. getragen werden. |
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Die Angaben wurden auf der Grundlage des LBKG erstellt. Für die uneingeschränkte Richtigkeit sowie die Gültigkeit in verschiedenen Kreisen in Rheinland-Pfalz wird keine Haftung übernommen. |
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