Dienstgrade Rheinland-Pfalz

Dienstgrade und Dienststellungen der Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Dienstgrad
Voraussetzungen zur Beförderung
Funktion

Voraussetzungen zur Bestellung
Bestellung zum
Feuerwehrmannanwärter


Feuerwehrmann-
anwärter /in

Mindestalter 16 Jahre

Truppmann
Truppfrau

Feuerwehrmann


Feuerwehrmann
Feuerwehrfrau

Mindestalter 18 Jahre
2 Dienstjahre
Grundausbildung
Truppmannausbildung

Truppmann
Truppfrau

Oberfeuerwehrmann


Ober-
feuerwehrmann

Ober-
feuerwehrfrau

3 Dienstjahre
FM-Ausbildung
Atemschutzausbildung
Sprechfunker

Truppmann
Truppfrau

Hauptfeuerwehrmann


Haupt-feuerwehrmann

Haupt-feuerwehrfrau

4 Dienstjahre
OFM-Ausbildung
Truppführerlehrgang

Truppführer /in

Löschmeister

 

Löschmeister /in

5 Dienstjahre
HFM-Ausbildung
Maschinist M II
oder Bootsführer
oder Techn. Unfallhilfe

Truppführer/in, Gerätewart und vergleichbare Funktion

1 Jahr Tätigkeit als Truppführer

stv. Wehrführer(in) bis Gruppenstärke

Ober-
löschmeister /in

Truppführer/in, Gerätewart und vergleichbare Funktion

Hauptlöschmeister RLP

Haupt-
löschmeister/in

Truppführer/in, Gerätewart und vergleichbare Funktion

Brandmeister


Brandmeister /in

6 Dienstjahre
Fachlehrgang Stufe I
Führungslehrgang Stufe I

Führer/in eines Trupps als selbständige taktische Einheit, Staffel- oder Gruppenführer /in, Geräte- wart und ver- gleichbare Funktion

1 Jahr Tätigkeit als stv. Gruppenführer(in)

stv. Wehrführer(in) bis Zugstärke
Wehrführer(in) bis Gruppenstärke

Oberbrandmeister

 

Ober-
brandmeister /in

7 Dienstjahre
BM-Ausbildung
Fachlehrgang Stufe II
Führungslehrgang Stufe II

 

Zugführer/in

1 Jahr Tätigkeit als Gruppenführer(in)

stv. Wehrführer(in) über Zugstärke
Wehrführer(in) bis Zugstärke

Hauptbrandmeister

 

Haupt-
brandmeister /in

8 Dienstjahre
OBM-Ausbildung
Führungslehrgang Stufe III

 

Führer/in von Verbänden

1 Jahr Tätigkeit als Zugführer(in)

Wehrführer(in) über Zugstärke

 

zusätzlich zu den Dienstgraden bis Haupt-
brandmeister /in

stellvertreten- der

Wehrführer/in
*)
Wehrführer

zusätzlich zu den Dienstgraden bis Haupt-
brandmeister /in

Wehrführer/in *)

Stellvertretender Wehrleiter

 


stellvertretende/r
Wehrleiter /in *)



9 Dienstjahre
HBM-Ausbildung
Leiter einer Feuerwehr




Führer bzw. Führerin von Verbänden

stv. Wehrleiter einer Verbandsgemeinde
stv. Wehrleiterin einer Verbandsgemeinde

stellvertretende/r Wehrleiter /in a.D.
**)


Wehrleiter

 

 

Wehrleiter /in *)

 




10 Dienstjahre
s. o.


Führer/in von Verbänden und
Leiter einer Feuerwehr (VG)

Wehrleiter einer Verbandsgemeinde
Wehrleiterin einer Verbandsgemeinde

Wehrleiter /in a.D.
**)

Stellvertretende/r Kreisfeuerwehr- inspekteur /in *)

Stellvertretende/r Kreisfeuerwehr- inspekteur /in a.D.
**)

Kreisfeuerwehrinspekteur

 

Kreisfeuerwehr-inspekteur /in *)

s.o.

Leiter(in) der Feuerwehren eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt ohne Berufsfeuerwehr

Kreisfeuerwehr- inspekteur /in a.D.
**)

*) Ab stellv. Wehrleiter/in bis KFI/in wird nur die höchste Funktion als Funktionsabzeichen getragen. Auf das Tragen von Funktionsabzeichen für zwei oder drei Funktionen wird verzichtet. Nach Verlust der entsprechenden Funktion sind die Sterne oder der Stern als Funktionsabzeichen von der Dienstkleidung zu entfernen.

**) Die Dienstgrade a.D. bleibben erhalten bis zu dem Zeitpunkt einer eventuellen, erneuten Bestellung in ein anderes Ehrenamt. Dann muss das entsprechende neue Dienstgrad- und Funktionsabzeichen und die dazugehörende Dienstkleidung getragen werden. Nach erreichen der gesetzlichen Altersgrenze und Eintritt in die Alters- und Ehrenabteilung kann dann das höchste Dienstgradabzeichen a.D. getragen werden.

Die Angaben wurden auf der Grundlage des LBKG erstellt. Für die uneingeschränkte Richtigkeit sowie die Gültigkeit in verschiedenen Kreisen in Rheinland-Pfalz wird keine Haftung übernommen.


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